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Islamische Lehrerlaubnis
islamische Lehrerlaubnis (Idschaza)
für den Hamburger Religionsunterricht für alle
Begriffserläuterung
Idschaza (arabisch اجازة, sprich: Idscháza) bezeichnet in der islamischen Tradition die Erlaubnis und das Zertifikat, islamische Lehre weiterzugeben. Sie benennt traditionell die erhaltene Ausbildung, nebst bearbeiteter Bücher und Texte, sowie die erteilende Lehrperson.
Durch die Vergabe der Idschaza autorisiert die Lehrperson, die selbst Inhaber/in einer Idschaza ist, seine/n Schüler/in für die Weitervermittlung der erteilten Lehre.
Lehrerlaubnis
Die Islamischen Religionsgemeinschaften DITIB, SCHURA und VIKZ verwenden den Begriff Idschaza zur Erteilung der islamischen Lehrerlaubnis für muslimische Religionslehrkräfte in Hamburg nicht im traditionell islamischen Sinne, sondern im wörtlichen Sinne einer Lehrerlaubnis und entsprechen somit im Rahmen der res mixta ihrer Verantwortung, die Erteilung des Religionsunterrichtes nach Art. 7 Abs. 3 GG und § 7 HmbSG in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften für muslimische Lehrkräfte zu gewährleisten.