Contents

FAQ

Fragen zur Beantragung der islamischen Lehrerlaubnis (Idschaza)

Warum ist eine islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) für die Erteilung des Religionsunterrichts notwendig?

Der Religionsunterricht in Hamburg wird (wie in fast allen anderen Bundesländern) auf Grundlage von Art. 7 Abs. 3 GG erteilt, also als „ordentliches Unterrichtsfach“ in den staatlichen Schulen und „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“. Dieses Übereinstimmungsgebot betrifft auch die Religionslehrkräfte im Hamburger Schuldienst. Diese benötigen deshalb einerseits die staatliche Fakultas, andererseits die Beauftragung durch die Religionsgemeinschaft, die den Religionsunterricht verantwortet. In Hamburg wird das Fach Religion durch die Islamischen Religionsgemeinschaften DITIB, SCHURA und VIKZ, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, die Alevitische Gemeinde und die Jüdische Gemeinde verantwortet. Die Beauftragung der muslimischen Lehrkräfte erfolgt durch die Islamischen Religionsgemeinschaften in Form der islamischen Lehrerlaubnis (Idschaza).

Was bedeutet der Begriff Idschaza im Kontext des Hamburger RUfa?

Idschaza (arabisch اجازة,  sprich: Idscháza) bezeichnet in der islamischen Tradition die Erlaubnis und das Zertifikat, islamische Lehre weiterzugeben. Sie benennt traditionell die erhaltene Ausbildung, nebst bearbeiteter Bücher und Texte, sowie die erteilende Lehrperson. Durch die Vergabe der Idschaza autorisiert die Lehrperson, die selbst Inhaber/in einer Idschaza ist, seine/n Schüler/in für die Weitervermittlung der erteilten Lehre. Die Islamischen Religionsgemeinschaften DITIB, SCHURA und VIKZ verwenden den Begriff Idschaza in der Idschaza-Ordnung nicht im traditionell islamischen Sinne, sondern im wörtlichen Sinne einer Lehrerlaubnis und entsprechen somit im Rahmen der res mixta ihrer Verantwortung, die Erteilung des Religionsunterrichtes nach Art. 7 Abs. 3 GG  und § 7 HmbSG in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften für muslimische Lehrkräfte zu gewährleisten.

Wer erteilt die islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) in Hamburg für Religionslehrkräfte im Schuldienst?

Die islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) wird erteilt von den Islamischen Religionsgemeinschaften in Hamburg, welche seit 2012 Unterzeichner eines gemeinsamen Vertrages mit der Freien und Hansestadt Hamburg sind: der DITIB Landesverband Hamburg und Schleswig-Holstein, der SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg und der Verband Islamischer Kulturzentren.

Wo erhalten Lehrkräfte die Information, ob und wie sie als muslimische Religionslehrkraft bei der Stadt Hamburg eingestellt werden können?

Die notwendigen Informationen sind unter folgender E-Mail-Adresse zu finden:

https://www.hamburg.de/bsb/bewerbungen/

Wo müssen muslimische Lehrkräfte die islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) zur Erteilung des Hamburger Religionsunterrichts für alle (RUfa) beantragen?

Für die Beantragung auf die Erteilung einer islamischen Lehrerlaubnis (Idschaza) für den Hamburger RUfa müssen Religionslehrkräfte einen Antrag stellen. Die Informationen zur Beantragung der Idschaza sind auf der Idschaza-Hamburg Webseite unter: Idschaza-Hamburg.de zu finden.  Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse Muslimische-Beauftragung@hamburg.de .

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Für die Beantragung einer islamischen Lehrerlaubnis (Idschaza) als muslimische Religionslehrkraft müssen folgende Unterlagen unter Muslimische-Beauftragung@hamburg.de eingereicht werden:

  • Antragsformular (siehe Idschaza-Hamburg.de)
    • dem Antrag sind beizufügen:

für den Vorbereitungsdienst sowie die befristete Aushilfstätigkeit ohne 2. Staatsprüfung:

  • Kopie 1. Staatsprüfung/Masterabschluss
  • Schriftliche Zusicherung zu §3 Absatz (1), Nr. 1, 2, 4 und 7 (siehe Idschaza-Ordnung, zu finden unter Idschaza-Hamburg.de)
  • Lebenslauf

für die befristete Tätigkeit im Rahmen der Aus-/Weiterbildung:

  • Anmeldebestätigung für die Aus-/Weiterbildung
  • Schriftliche Zusicherung zu §3 Absatz (1), Nr. 1, 2, 4 und 7 ( siehe Idschaza-Ordnung)
  • Lebenslauf

für die Anstellung als Lehrkraft mit 2. Staatsprüfung:

  • Kopie 1. Staatsprüfung/Masterabschluss
  • Kopie 2. Staatsprüfung
  • Schriftliche Zusicherung zu §3 Absatz (1), Nr. 1, 2, 4 und 7 (siehe Idschaza-Ordnung)
  • Lebenslauf
Was passiert, nachdem die Unterlagen eingereicht wurden?

Nachdem die erforderlichen Unterlagen unter  Muslimische-Beauftragung@hamburg.de eingegangen sind, erfolgt ihre Durchsicht. Der/die Bewerber/in wird bei Vollständigkeit der zu einreichenden Unterlagen anschließend von den Islamischen Religionsgemeinschaften kontaktiert und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Im Anschluss an das Gespräch beraten sich die Islamischen Religionsgemeinschaften und informieren die Lehrkraft schriftlich darüber, ob ihr die islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) erteilt wird.

Was ist zu tun, nachdem die muslimische Lehrkraft die Idschaza erhalten hat?

Nachdem die Lehrkraft die Idschaza von den Islamischen Religionsgemeinschaften erhalten hat, legt sie sie entweder ihrer Bewerbung zum Hamburger Vorbereitungsdienst/Schuldienst bei bzw. reicht sie nach. Sofern die Lehrkraft bereits im Hamburger Schuldienst tätig ist, reicht sie sie bei ihrer Personalsachbearbeitung in der BSB ein.

Fragen zur Bewerbung zum Hamburger Schuldienst

Wie wird man islamische Religionslehrerin oder islamischer Religionslehrer im Hamburger Schuldienst?

Der Religionsunterricht wird an den staatlichen Schulen Hamburgs ausschließlich von Lehrkräften erteilt. Regelhaft ist daher ein abgeschlossenes Lehramtsstudium und ein abgeschlossener Vorbereitungsdienst mit dem Fach „Islamische Religion“ erforderlich.

Wie kann ich mich mit dem Fach „Islamische Religion“ für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Hamburg bewerben?

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst mit dem Fach „Islamische Religion“ setzt ein abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Fach „Islamische Religion“ voraus. Notwendig ist darüber hinaus eine Beauftragung („Idschaza“) durch die Islamischen Religionsgemeinschaften DITIB, SCHURA und VIKZ, die in Hamburg den Religionsunterricht mitverantworten. Informationen zur Idschaza in Hamburg können sie unter Idschaza-Hamburg.de einsehen. Bei Fragen wenden Sie sich an Muslimische-Beauftragung@hamburg.de.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) sollte rechtzeitig, ca. ein Jahr vor dem avisierten Beginn des Referendariats, beantragt werden. Für den Beginn des Vorbereitungsdienstes am 1. Februar eines Jahres endet die Bewerbungsfrist am 15. September des Vorjahres. Unterlagen wie z. B. die Islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) oder das Abschlusszeugnis können bis zum 15.11. nachgereicht werden. Für den Beginn am 1. August endet die Bewerbungsfrist am 1. April, die Nachreichfrist ist der 15.Mai. Mehr Informationen zur Bewerbung für den Hamburger Vorbereitungsdienst finden Sie unter www.hamburg.de/bsb/vorbereitungsdienst/.

Kann ich auch mit einem Lehramtsstudium aus einem anderen Bundesland in Hamburg Religionsunterricht erteilen?

Die Behörde für Schule und Berufsbildung erkennt die Lehramtsausbildung in Islamischer Religion aller deutschen Universitäten als Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst und – nach Erwerb des Zweiten Staatsexamens – zum Schuldienst an. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/bsb/bewerbungen/. Damit die Einstellung durch die Schulbehörde auch erfolgen kann muss die islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) bei den Islamischen Religionsgemeinschaften Hamburgs rechtzeitig beantragt werden. Sollten Sie bereits über eine islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) aus ihrem Herkunftsbundesland verfügen, muss diese zuvor von den Hamburger Islamischen Religionsgemeinschaften anerkannt werden. Wenden sie sich hierfür bitte an Muslimische-Beauftragung@hamburg.de.

Kann ich mich mit einer Idschaza aus Hamburg in einem anderen Bundesland als islamische Lehrkraft bewerben?

Grundsätzlich wird die staatliche Ausbildung als islamische Religionslehrkraft in Hamburg auch in anderen Bundesländern anerkannt. Allerdings liegt die Entscheidung darüber, ob ihre Lehrerlaubnis (Idschaza) in einem anderen Bundesland anerkannt wird, bei den Verantwortlichen des jeweiligen Bundeslandes. Bitte informieren Sie sich dazu in dem Bundesland, in dem Sie sich bewerben wollen.

Kann ich mit einem Master-Abschluss in Islamwissenschaft oder in Religionswissenschaften Religionslehrkraft in Hamburg werden?

Nein. Einstellungsvoraussetzung ist regelhaft ein Lehramtsstudiengang mit zwei bzw. drei Unterrichtsfächern. Andere geisteswissenschaftliche Fächer – wie z. B. Islam-  oder Religionswissenschaft – werden von der Behörde für Schule und Berufsbildung nicht als Lehramtsstudium für islamische Religion anerkannt.

Reicht eine (Islamische Lehrerlaubnis) Idschaza der Islamischen Religionsgemeinschaften oder benötige ich auch eine staatliche Lehrerlaubnis?

Der Religionsunterricht in Hamburg wird auf Grundlage von Art. 7 Abs. 3 GG in den staatlichen Schulen als „ordentliches Unterrichtsfach“ unterrichtet und setzt entspre-chende Qualifikationen voraus.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung fordert in der Regel das zweite Staatsexa-men in dem jeweiligen Unterrichtsfach und der jeweiligen Schulform. Ohne diese Fa-kultas kann eine Lehrkraft regelhaft das Fach Religion nicht unterrichten.
Zugleich erfolgt der Unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religi-onsgemeinschaften. Deshalb benötigen muslimische Religionslehrkräfte die Beauf-tragung der Islamischen Religionsgemeinschaften (Idschaza).
Da aber eine islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) für staatliche Schulen nicht zielfüh-rend wäre, wenn der Staat die Qualifikation der betreffenden Lehrkraft nicht aner-kennen würde, wird eine Islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) nur dann erteilt, wenn auch die staatlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Bitte prüfen Sie vor der Antrag-stellung, ob sie die staatlichen Voraussetzungen erfüllen. Nähere Informationen fin-den Sie unter: https://www.hamburg.de/bsb/bewerbungen/.

Warum bekomme ich als Lehrkraft im Vorbereitungsdienst („Referen-dar/in“) nur eine befristete Idschaza – und wie bekomme ich eine unbefristete Idschaza?

Alle Religionsgemeinschaften haben bundesweit ein vergleichbares Verfahren: Die Erteilung der Islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) hängt an der staatliche Fakultas. Sie erwirbt man erst vollständig mit dem zweiten Staatsexamen. Deshalb kann die Islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) zunächst nur befristet für den Vorbereitungsdienst erteilt werden. Sie können sich aber mit dieser befristeten islamischen Lehrerlaubnis (Idschaza) im Anschluss an ihren Vorbereitungsdienst bei der Schulbehörde für die Einstellung bewerben.

Nachdem Sie eingestellt wurden, beantragen Sie bitte die Erteilung der unbefristeten Idschaza. Auch die unbefristete Idschaza reichen Sie bitte bei ihrem Personalsachgebiet der Schulbehörde ein.

Können die islamischen Religionsgemeinschaften eine Tätigkeit im Hamburger Schuldienst vermitteln?

Die islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) stellt eine der Voraussetzungen dar, die Sie erfüllen müssen, um als islamische Lehrkraft in den Hamburger Schuldienst von der Schulbehörde eingestellt zu werden.

Die islamischen Religionsgemeinschaften stellen jedoch selbst keine Lehrkräfte für den Religionsunterricht an den staatlichen Schulen Hamburgs ein. Über die Einstellung befindet allein die Behörde für Schule und Berufsbildung. Informationen zur Einstellung erhalten sie unter https://www.hamburg.de/bsb/bewerbungen/.

Fragen zur Idschaza für Lehrkräfte, die bereits im Hamburger Schuldienst dauerhaft tätig sind

Ab wann brauchen muslimische Religionslehrkräfte eine Islamische Lehrerlaubnis (Idschaza), um in Hamburg (weiter) Religion unterrichten zu können?

Die Regelung ist für alle Religionen gleich: Seit 2018 müssen Bewerber zum Hamburger Schuldienst für das Fach Religion eine Beauftragung ihrer Religionsgemeinschaft – für Muslime die Idschaza – vorlegen, um in den Vorbereitungsdienst oder den Schuldienst eingestellt zu werden.

Für Lehrkräfte, die sich bereits im Hamburger Schuldienst befinden, gilt eine Übergangszeit bis zum 01.08.2022. Danach können islamische Lehrkräfte das Fach Religion nur erteilen, wenn sie von den Islamischen Religionsgemeinschaften mit einer islamischen Lehrerlaubnis (Idschaza) beauftragt wurden.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre islamische Lehrerlaubnis (Idschaza), da die Bearbeitung und Erteilung eine gewisse Zeit beansprucht.

Nach der Erteilung der Islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) müssen Sie diese an ihre Personalsachbearbeitung in der Schulbehörde weiterleiten, damit diese dort in die Personalakte aufgenommen werden kann.

Wie bekomme ich eine Idschaza, wenn ich ein Zweites Staatsexamen mit dem Fach Islamische Religion habe?

Wenn Sie sich bereits im Hamburger Schuldienst befinden und über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und einen Vorbereitungsdienst mit dem Fach „Islamische Religion“ verfügen, beantragen Sie bitte Ihre islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) bei den Islamischen Religionsgemeinschaften unter  Muslimische-Beauftragung@hamburg.de und reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein (siehe unter „Welche Unterlagen muss ich einreichen?“). Informationen zum Antrag und zur Idschaza Ordnung finden Sie unter Idschaza-Hamburg.de. Sobald Sie die Idschaza erhalten haben, reichen Sie diese bitte bei ihrer Personalsachbearbeitung in der Schulbehörde ein, damit sie in Ihre Personalakte aufgenommen wird.

Bekomme ich eine islamische Lehrerlaubnis (Idschaza), wenn ich „Islamische Religion“ nur als Drittfach oder als Zusatzfach studiert habe und darin nicht im Vorbereitungsdienst ausgebildet wurde?

Die Schulbehörde anerkennt ein erfolgreich absolviertes Dritt- oder Zusatzfach grundsätzlich als Fakultas in dem Fach – auch dann, wenn darin im Referendariat nicht ausgebildet wurde. Beantragen Sie bitte Ihre islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) bei den islamischen Religionsgemeinschaften unter  Muslimische-Beauftragung@hamburg.de mit dem Nachweis des Zweiten Staatsexamens und der Drittfach- bzw. Zusatzfachbescheinigung. Hinweise zum Antrag finden Sie unter Idschaza-Hamburg.de.

(Wie) Erhält man eine islamische Lehrerlaubnis (Idschaza), wenn man an einem staatlichen Qualifizierungskurs für das Fach Religion in Hamburg (LI) oder in einem anderen Bundesland teilgenommen hat?

Das Verfahren ist das gleiche wie bei grundständig in „Islamische Religion“ ausgebildeten Lehrkräften: Beantragen Sie Ihre islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) bei den islamischen Religionsgemeinschaften und reichen Sie diese nach Erteilung bei Ihrem Personalsachgebiet ein. Auch hier gilt, dass die islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) bis zum 01.08.2022 der Schulbehörde vorliegen muss. Bitte beantragen Sie die islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) deshalb rechtzeitig.

Kann ich als islamische Lehrkraft auch fachfremd den Religionsunterricht erteilen?

Dies ist unter bestimmten Bedingungen möglich:

Wenn Sie in den vergangenen Jahren mindestens zwei Jahre lang bereits das Fach Religion fachfremd erteilt haben, können Sie im Zuge einer Übergangsbestimmung eine „Islamische Lehrerlaubnis für fachfremd Unterrichtende“ erhalten und das Fach Religion weiterhin erteilen. Dabei gelten die gleichen Anforderungen wie für die Idschaza. Bitten Sie Ihre Schulleitung um eine formlose Bestätigung, dass Sie in den vergangenen Jahren zwei (oder mehr) Jahre Religionsunterricht erteilt haben und beantragen Sie mit dieser schriftlichen Bestätigung die Islamische Lehrerlaubnis unter Muslimische-Beauftragung@hamburg.de. Für die Erteilung einer „islamischen Lehrerlaubnis für fachfremd Unterrichtende“ ist die Teilnahme an Fortbildungen verpflichtend. Umfang und Inhalte werden von den Islamischen Religionsgemeinschaften festgelegt.

Wenn Sie bisher noch nicht Religion unterrichtet haben, aber an Ihrer Schule ein fortwährender Lehrkräftemangel nachgewiesen werden kann, können Sie auch zukünftig eine „islamische Lehrerlaubnis für fachfremd Unterrichtende“ erwerben. Hierfür müssen Sie ihrem Antrag den schriftlichen Nachweis für den fortwährenden Lehrkräftemangel beifügen. Ebenso ist die Teilnahme an Fortbildungen verpflichtend.

Vertretungslehrkräfte und Praktika

Braucht man eine islamische Lehrerlaubnis (Idschaza), wenn man einen Lehrauftrag für den Religionsunterricht wahrnimmt?

Lehrkräfte, die den Religionsunterricht vertretungsweise erteilen, wenden sich bitte unter Muslimische-Beauftragung@hamburg.de an die Islamischen Religionsgemeinschaften.

Lehrkräfte, die eine Lehrbeauftragung von einem Jahr oder länger wahrnehmen – z. B. während ihres Master-Studiums oder der Wartezeit auf den Vorbereitungsdienst –, benötigen eine befristete Islamische Lehrerlaubnis (Idschaza). Sie ist bei den muslimischen Religionsgemeinschaften unter Muslimische-Beauftragung@hamburg.de zu beantragen. Der Antrag sowie weitere Informationen sind zu finden unter Idschaza-Hamburg.de.

Braucht man als Lehramtsstudierende im Master eine Islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) für das Kernpraktikum?

Nein, da Praktika keine langfristige und eigenverantwortliche Unterrichtstätigkeit darstellen. Es ist aber ratsam, in der Mitte des Masterstudiengangs die Islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) zu beantragen, damit Sie diese für die spätere Bewerbung für den Vorbereitungsdienst vorliegen haben. Informationen zur Beantragung finden Sie unter Idschaza-Hamburg.de.

Ausländische Abschlüsse, Quereinstieg, Seiteneinstieg

Kann ich mich mit einem Lehramtsstudium aus dem Ausland für den Religionsunterricht als islamische Lehrkraft im Hamburger Schuldienst bewerben?

Alle Fragen, die die Anerkennung ausländischer Lehramtsexamina betreffen, sind vor der Beantragung einer Idschaza mit der Behörde für Schule und Berufsbildung zu klären. Die Schulbehörde prüft, ob die Lehrer*innenausbildung im Ausland gleichwertig mit der in Deutschland ist und geht dabei auch auf die Unterrichtsfächer ein, z. B. Islamische Religion. Wenden Sie sich hierfür bitte an: Frau Heike Tödten: heike.toedten@bsb.hamburg.de, telefonisch erreichbar unter o4o – 428 63 4034. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine „Gleichwertigkeitsbescheinigung“, die häufig mit der Auflage, eine „Anpassungsqualifizierung“ zu absolvieren verbunden ist. Hierfür ist ein deutsches Sprachniveau C2 nachzuweisen.

Bitte beantragen Sie die Idschaza erst, wenn Sie über eine Gleichwertigkeitsbescheinigung verfügen und legen Sie diese Ihrem Antrag bei, da Sie diese für den Antrag auf Aufnahme in die Anpassungsqualifizierung als islamische Lehrkraft mit dem Fach Religion (islamisch) benötigen. Das Verfahren entspricht der Idschaza-Beantragung für den Vorbereitungsdienst (s.o.).

Kann ich mich als Quer- oder Seiteneinsteiger für das Fach Religion (islamisch) für den Hamburger Schuldienst bewerben?

Quereinstiege – also die Aufnahme in den Hamburger Schuldienst ohne ein entsprechendes Lehramtsstudium – sind nur in Mangelfächern möglich (z. B. für Chemie). Religion ist kein Mangelfach und lediglich als Zweitfach zu einem Mangelfach theoretisch denkbar.

Seiteneinstiege – also die Einstellung in den Hamburger Schuldienst ohne ein entsprechendes Lehramtsstudium, wenn nicht auf andere Weise der Bedarf an einer Schule gedeckt werden kann –erfordern grundsätzlich eine entsprechende fachliche Eignung, die durch die Behörde geprüft und festgestellt wird. Für diese Prüfung ist keine Idschaza erforderlich. Bitte beantragen Sie deshalb die Idschaza erst nachdem diese Prüfung erfolgt ist bei Vorliegen der fachlichen Eignung und reichen Sie einen entsprechenden Nachweis mit Ihrem Antrag ein.

Für Informationen zum Quer- und Seiteneinstieg ist die Behörde für Schule und Berufsbildung zuständig. Wenden Sie sich hierfür an: quereinstieg@bsb.hamburg.de oder telefonisch an Frau Michaela Töde unter der Nummer 040 – 428 63 – 2786.

Rückfragen?

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte unter Muslimische-Beauftragung@hamburg.de