Idschaza Hamburg
Islamische Lehrerlaubnis für Religionslehrkräfte in Hamburger Schulen
Islamische Lehrerlaubnis
Die Islamischen Religionsgemeinschaften in der Freien und Hansestadt Hamburg: DITIB – Landesverband Hamburg und Schleswig-Holstein, SCHURA – Rat der Islamischen Gemein-schaften in Hamburg und VIKZ – Verband der Islamischen Kulturzentren, verantworten gemeinsam den RUfa (Religionsunterricht für alle) in Hamburg.
Der Religionsunterricht in Hamburg wird auf Grundlage von Art. 7 Abs. 3 GG in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften in den staatlichen Schulen erteilt. Dieses Übereinstimmungsgebot betrifft auch die Religionslehrkräfte im Hamburger Schuldienst. Diese benötigen daher einerseits die staatliche Fakultas, andererseits die Beauftragung durch die Religionsgemeinschaft, die den Religionsunterricht verantwortet.
In Hamburg wird das Fach Religion durch die Islamischen Religionsgemeinschaften DITIB, SCHURA und VIKZ, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, die Alevitische Gemeinde und die Jüdische Gemeinde verantwortet. Die Beauftragung der muslimischen Lehrkräfte erfolgt durch die Islamischen Religionsgemeinschaften in Form der islamischen Lehrerlaubnis (Idschaza).
Antrag
Hintergrundinformationen
Idschaza Ordnung
FAQ
Idschaza (arabisch اجازة, sprich: Idscháza) bezeichnet in der islamischen Tradition die Erlaubnis und das Zertifikat, islamische Lehre weiterzugeben.
FAQs zur Erteilung der islamischen Lehrerlaubnis finden Sie hier.